„Die Ausweisung eines neuen Gewerbegebietes am Ende des Kappengrabens ist eine glatte Fehlentscheidung des Gemeindeparlaments“. Dieses Urteil fällten die Mitglieder des Bundes für Umwelt und Naturschutz Wehrheim bei ihrem jüngsten gut besuchten Monatstreffen. Mit der Entscheidung einer Mehrheit der Gemeindevertretung, die Bauwünsche eines auswärtigen Stahlhandels auf einem 9000 Quadratmeter großen Gelände zu erfüllen, werde der schleichende Flächenfraß in Wehrheim fortgesetzt. Das sei ein politischer Fehler, der nach der Flächenversiegelung weder rückgängig gemacht noch durch andere Maßnahmen ausgeglichen werden könne. Es gebe nämlich keine Fläche mehr zum Ausgleich. Die freien Flächen für die Landwirtschaft und als Rückzugsgebiet für Tiere und Pflanzen sind nach Meinung der Natur- und Umweltschützer bei uns längst erschöpft.
Als besonders bedauerlich bezeichnet das anwesende BUND-Mitglied, der Landwirt Paul-Erich Etzel, dass es sich bei der betreffenden Fläche um einen besonders wertvollen Ackerboden handele. Eine vor einigen Jahren durchgeführte Untersuchung des Landesamtes für Umwelt und Geologie hat tatsächlich bestätigt, was Bauern schon lange wissen: Die Äcker am Kappengraben zählen zu den besten Böden Wehrheims und sind mit denen in der Wetterau vergleichbar. Es handelt sich danach um eine fruchtbare Parabraunerde aus Lösslehm mit einem hervorragenden Wasserhaltungsvermögen. Kein Bauer, der seinen Beruf liebt, könne eine Versiegelung an dieser Stelle gutheißen. Solche Böden müssten der Erzeugung hochwertiger Lebensmitteln vorbehalten bleiben. Falls diese falsche Bodenpolitik in Wehrheim fortgesetzt werde, prophezeite Etzel tief greifende Probleme bei der ohnehin schon mangelhaften regionalen Versorgung mit Grundnahrungsmitteln. Die Konflikte um die Flächennutzung würden sich dramatisch verschärfen.
Andere BUND-Mitglieder sahen in der ausufernden Gewerbeansiedlung nachteilige Auswirkungen auf die touristischen Ambitionen Wehrheims. Sie verlangten von den Aufsichtsbehörden, strenger auf die mit der Baugenehmigung verbundenen Eingrünungsgebote zu bestehen. Häufig würden die Betriebe diesen Teil ihrer Verpflichtung schlicht vergessen.
Die Ansiedlung des Frankfurter Stahlhandelsunternehmens in Wehrheim bewirke nicht nur mehr Verkehr im Taunus, sondern offenbare auch die Fehlentwicklung im Ballungsraum Rhein-Main als Folge der niedrigeren Gewerbesteuern und Grundstückspreise in den Umlandgemeinden. Wirkliche Profiteure seien am Ende stets nur die Unternehmen und nicht die Kommunen im Kern oder am Rande eines Ballungsraums.