Die Liste der Fragen:
Wahlprüfsteine des BUND zur Kommunalwahl 2021
Artenschutz/Biotopschutz
1. Biotope wie Dauergrünland, alte Wälder oder auch Moore bieten zahlreiche gefährdeten
Tier- und Pflanzenarten wertvollen Lebensraum und gelten dazu
noch als Kohlenstoffsenken. Werden Sie sich für den Erhalt und Schutz dieser
Biotope im Hochtaunuskreis einsetzen?
2. Zum Schutz und zur Sicherung der biologischen Vielfalt gibt es auf Bundes- und
Landesebene einige Strategien (z.B. Hessische Biodiversitätsstrategie, Nationale
Strategie zur biologischen Vielfalt). Wie stehen Sie zur Einrichtung einer Stabsstelle
bzw. zusätzlichen Stellen für die Umsetzung von Projekten von Strategien
für die biologische Vielfalt?
Flächenverbrauch/-versiegelung und Wasser
3. Es versickert nicht mehr genug Wasser, was zum Teil auch an den fehlenden
Niederschlägen liegt. Wo nicht genug Wasser ist, nützen auch keine neuen
Brunnenbohrungen. Welche Maßnahmen sehen Sie als Abhilfe für den Hochtaunuskreis?
Welche vielleicht bereits bestehenden Vorgaben werden Sie engmaschiger
kontrollieren lassen?
4. Es versickert nicht mehr genug Wasser, was auch an der zunehmenden Bebauung
bzw Flächenversiegelung liegt. Wenn nicht genug Wasser versickern und
damit ins Grundwasser gelangen kann, werden die Trinkwasservorräte nicht
aufgefüllt. Welche Maßnahmen sehen Sie als Abhilfe für den Hochtaunuskreis?Welche vielleicht bereits bestehenden Vorgaben werden Sie engmaschiger kontrollieren
lassen?
5. Sinkt der Grundwasserspiegel haben unsere Wälder noch weniger Wasser zur
Verfügung und leiden zusätzlich. Wie wollen Sie den Wasserverbrauch senken?
Energiewende/-sparen
6. Die Energiewende ist seit langem ein wichtiges Ziel. Mit welchen Mitteln wollen
Sie im Hochtaunuskreis erreichen, dass möglichst viele Dächer mit Solaranlagen,
Photovoltaik-Anlagen oder solarthermischen Anlagen (Sonnenkollektoren)
belegt werden? Welche Maßnahmen planen Sie, damit der Anteil an erneuerbarem
Strom durch private Initiative (z.B. Miniwindräder, Vertikalwindräder
oder Balkon-Photovoltaik) im Hochtaunuskreis deutlich erhöht werden kann?
7. Mit welcher Energieform möchten Sie künftig den lokalen Bedarf im Hochtaunuskreis
decken hinsichtlich
a) Mobilität,
b) Heizen,
c) Stromerzeugung.
Welche „enkeltauglichen“ Alternativen zu Windkraftanlagen sehen Sie vor dem
Hintergrund, wenn Photovoltaik nicht ausreichende Kapazitäten zur Verfügung
stellt? Wie möchten Sie die Akzeptanz der Windkraftanlagen im Hochtaunuskreis
stärken?
Verkehrswende
8. Mit welchen Maßnahmen kann aus Ihrer Sicht die Verkehrswende im Hochtaunuskreis
erreicht werden? Welche Maßnahmen wollen Sie davon in den
kommenden fünf Jahren umsetzen?
Klimaschutz
9. Sind Sie bereit, alle Entscheidungen des Kreises unter einen Klimavorbehalt
(keine Erhöhung der Freisetzung von klimarelevanten Emissionen) zu stellen?
Würden Sie den Klimanotstand ausrufen?
Lärmschutz und Gesundheitsschutz
10. Planen Sie initiativ zu werden, um die Festlegung von Ruhigen Gebieten zur Erholung
und Gesundheitsvorsorge der Einwohner zu erreichen? Abgase von KFZ schädigen nachweislich die Gesundheit, ebenso wie der Lärm
fahrender KFZ. Beides kann durch Tempo 30 verringert werden. Was halten Sie
von flächendeckend Tempo 30 innerhalb geschlossener Ortschaften?
Antwort der FWG "Freie Wähler Hochtaunuskreis" vom 23.2.2021
Artenschutz/Biotopschutz
1. Wir sind generell für den Erhalt der Lebensräume von gefährdeten Tier- und Pflanzenarten. Wir unterstützen insofern Biotopkartierungen, die sowohl Mensch, als auch Tier Planungs- und Existenzsicherheit geben. Generell sollten die Unter-Schutz-Stellungen aber auch transparent und verständlich kommuniziert werden, damit auch die Landwirtschaft in der Lage ist, evtl. Schutzflächen auszuklammern. Oftmals fehlt es uns hier an dem notwendigen Dialog, was die gegenseitige Akzeptanz wesentlich erhöhen würde.
2. Gerade wegen der notwendigen Kommunikation zwischen den Betroffenen befürworten wir eine Stabsstelle für die Umsetzung von entsprechenden Projekten. Oftmals fehlt es hier an den notwendigen Hilfestellungen bei der Durchführung von Maßnahmen bis hin zur Antragstellung von Förderungsanträgen. Im Moment nimmt man die Umsetzungsstrategie auf vielerlei Ebenen als „Gängelung“ wahr. Insofern würden wir uns damit auch versprechen, dass Fronten abgebaut werden könnten.
Flächenverbrauch/-versiegelung und Wasser
3. Wenn Regen fällt, fließt die größte Menge in die Kanäle und Vorfluter. Insbesondere in den Städten ist die Versiegelungsrate oft sehr hoch. Dadurch heizen sich die besiedelten Bereiche über Gebühr auf. Wir würden uns wünschen, dass eine Verbesserung des Kleinklimas über die Ausweitung von Begrünungsvorschriften (insbesondere Flachdächer) und der Regenwassersammeleinrichtungen (Retentionszisternen) beim Neubau von Gebäuden – insbesondere großflächigen Gewerbebauten – erfolgen sollte. Allerdings kann der HTK weder in das Satzungsrecht der Gemeinden, noch in die Gesetzgebung des Bundes oder Landes, die dies regeln könnten, hineinwirken. Allenfalls wären Empfehlungen oder Förderprogramme denkbar. Hierfür sind wir immer offen.
S. Ausführung zu 3. Zur Trinkwassergewinnung sollten zwingend bei Neubauten Zisternen mit Rückhaltefunktion in der Größe entsprechend der Versiegelungsflächen vorgeschrieben werden. Darüber hinaus sollte die Verwendung des gesammelten Wassers intensiviert werden. Auch hier ist der Gesetzgeber gefordert eine verbindliche Verwendung, z. B. für Waschmaschine und Toilettenspülung, vorzusehen. Damit können große Mengen, des ansonsten dafür verwendeten Trinkwassers eingespart werden. Diese Maßnahmen sehen wir prioritär vor einer Art „Bausperre“, um die Versorgung der Bevölkerung mit angemessenem Wohnraum nicht zu gefährden.
5. S. obige Ausführungen
Energiewende/-sparen
6. Auch hier sehen wir die Verantwortung bei der Bundesregierung. Es ist eindeutig, dass bei der Strom- und Wärmeversorgung die Vorgaben von dort kommen müssen. Eine Kreisregierung kann allenfalls Anregungen geben. Allerdings halten wir die Ausweitung dieser Vorschriften für dringend erforderlich, weil z. B. die Quoten-Vorgaben für Elektroautos durch den Bund an einer Mangelversorgung scheitern könnten.
7. Wir sind erklärte Windkraft-Freunde. Die Freien Wähler kämpfen seit jeher für deren Umsetzung im Taunus. In Weilrod ist uns dies gelungen. In Neu-Anspach hat eine neu gegründete Bürgerinitiative mit großem monetären Aufwand die Errichtung gegen den Willen der Freien Wähler verhindert. Die Akzeptanz könnte auch hier durch verstärkte, verständlich formulierte und breit gestreute Aufklärung wesentlich erhöht werden. Eine Windkraftanlage kann bei Ineffizienz ohne großen Schaden abgebaut werden. Ein Atomkraftwerk nicht.
Verkehrswende
8. Wir setzen uns seit jeher für einen Ausbau des ÖPNV, gerade im ländlichen Raum ein. Ferner muss – sowohl durch den Internet- und Mobilfunkausbau – die Attraktivität der Gewerbebetriebe in diesen Räumen gesteigert werden, damit die unzähligen Autofahrten in die Metropolen reduziert werden. Statt immer nur mit dem Bau neuer Straßen zu reagieren, sollte an der Quelle geforscht werden. Auch wird die Initiative des Bundes zur Förderung der Home-Offices begrüßt. Wir hoffen, mit dem von den FREIEN WÄHLER unterstützten Ausbau der Taunus-Bahn, wie auch eines Projektes zum Bau einer Seilbahn zur Verkehrsentlastung beitragen zu können.
Klimaschutz
9. Dies generell zu bejahen, ginge an der Realität vorbei. Es wird immer Entscheidungen geben, bei denen eine Fülle von begründeten Belangen sachgerecht abzuwägen sein werden. Natürlich sollten wir zur Begrenzung von klimarelevanten Entscheidungen an einem Strang ziehen. Wir achten darauf, dass unsere neuen Schulen nach den neuesten Energiestandards gebaut werden. Dennoch möchten wir hier und jetzt durch einen generellen Klimavorbehalt eine sachgerechte Einzelfallabwägung nicht blockieren.
Lärmschutz und Gesundheitsschutz
10. Nein. Wir halten die Instrumentierung der Behörden mit der 16. BImSchV und den entsprechenden Umsetzungen in der BauNVO und der Landesbauordnung für ausreichend. Hier werden Wohn- und Erholungsbereiche sehr intensiv und ausreichend vor Immissionen geschützt. Im Übrigen hat der Hochtaunuskreis hier keinerlei Regelungsmöglichkeiten, weil dies nicht ein seine Regelungskompetenz fällt. Hier Versprechungen zu machen halten wir für unseriös.
11. Es ist anerkannt, dass bei einer Geschwindigkeit von 30 km/h die Unfall- und Lärmproblematik abnimmt. Die Kompetenz für Tempo 30 obliegt dem Kreis lediglich auf Kreisstraßen. Um dort die bestehenden Verkehre sachgerecht abwickeln zu können, wäre eine solche Festlegung auf überörtlichen Kreisstraßen sinnwidrig. Allerdings sind wir der Meinung, dass in dichter besiedelten Städten und in sensiblen Bereichen der Gemeinden (Schulen/Kitas/Krankenhäusern/Heimen etc.) die Reduzierung auf 30 km/h sinnvoll ist.
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Antwort der AfD vom 27.2.2021
http://www.afd-hessen.de
Artenschutz/Biotopschutz
1. Der Erhalt und Schutz von Biotopen für gefährdete Tier- und Pflanzenarten ist auch uns, wie der Mehrheit unserer Bürger, wichtig. Wir sehen es als Verpflichtung der lebenden Generation an, die bestehende Artenvielfalt an Flora und Fauna zu schützen und deren Fortbestand zu sichern. Maßnahmen die hierzu erforderlich sind werden wir im Rahmen unseres politischen Mandates unterstützen.
2. In der 2016 vom Hessischen Kabinett beschlossenen, überarbeitete Biodiversitätsstrategie verpflichten sich alle Ministerien der Hessischen Landesregierung und die Staatskanzlei mit eigenen Beiträgen die Erhaltung der Biologischen Vielfalt zu fördern. Auf Kreisebene ist diese Aufgabe bei der Unteren Naturschutzbehörde angesiedelt und als übergeordnete Obere Naturschutzbehörde beim RP Darmstadt. In Anbetracht der hohen Verschuldung des HTK ist es unser Anliegen, auch den Verwaltungsapparat effizient zu halten und nicht aufzublähen. Insofern hat vor der Schaffung neuer Stellen, eine kritische Prüfung zu erfolgen, ob die genannten Behörden mit ihrem vorhandenen Personal diese Aufgabe nicht erfüllen können.
Flächenverbrauch/-versiegelung und Wasser
3. und 4. Dass in Ballungsräumen die Niederschlagsmengen, auch in Verbindung mit der Boden- und Untergrundbeschaffenheit, oft nicht für eine eigenständige Vollversorgung ausreichen und überregionale Lösungen erfordern sind hinlänglich bekannt. Die Nichtversiegelung bzw. Entsiegelung von befestigten Flächen ist eine mögliche Maßnahme die Sickerraten von Niederschlägen zu verbessern. Ein wichtige, aufwendige und nicht immer auf Begeisterung stoßende Maßnahme dazu ist die Einführung einer Niederschlagswassergebühr, die per Ortssatzung zwischenzeitlich nahezu flächendeckend in Hessen erhoben wird, für alle befestigte Flächen die in die Kanalisation eingeleitet werden. Hier sind üblicherweise auch trinkwassersparende Regeln für Zisternen mit Brauchwassernutzung enthalten. So wird über einen finanziellen Anreiz die Versickerung und Nichteinleitung von Regenwasser in die Kanalisation gefördert.
Im Regelfall werden die Angaben zu den befestigten Flächen von jedem Grundstückseigentümer verlangt. Ohne unsere Bürger hier unter einen Generalverdacht zu stellen, ist aus auch aus Gründen der Gebührengerechtigkeit eine angemessene Plausibilitätsprüfung und Hilfestellung mit dem zuständigen Personal der Verwaltungen durchzuführen, denn in nicht wenigen Fällen sind Grundstückseigentümer mit diesen technischen Angaben überfordert.
5. Wir setzen bei der Senkung des Wasserverbrauchs auf Aufklärung und Freiwilligkeit beim mündigen Bürger, zumal er auch aus finanziellen Gründen ein Interesse an Einsparungen haben dürfte. Aufklärung darüber, dass neben der selbstverständlichen Spartaste bei der Toilettenspülung auch der Rasen im Hochsommer nicht dunkelgrün sein muss, sondern ein brauner Rasen sich bei Regenwetter von selbst wieder begrünt. Auch z.B. darüber, dass es im Hochsommer nicht zwingend erforderlich ist die Garagenzufahrt oder die Gartenmauer mit dem Wasserschlauch zu reinigen usw. Auch die Frage ob es angemessen ist in wasserarmen Zeiten einen Pool mit mehreren Tausend Liter Trinkwasser zu füllen oder ob nicht doch eine Gartenbrause zur Abkühlung ausreicht, muss erlaubt sein.
Energiewende/-sparen
6. Die AfD steht für eine ideologiefreie Energiepolitik, die keine technisch sinnvollen, ökologisch und ökonomisch vertretbaren Zukunftslösungen ausschließt. Bei den sogenannten erneuerbaren Energien, ist die Photovoltaik gegenüber den Windkraftanlagen zu bevorzugen, da sie in Verbindung mit Gebäudeinstallationen den geringsten Eingriff in die Natur darstellt. Wirtschaftlich überlebt diese Technologie derzeit aber auch nur durch Subventionen über das EEG, welches uns Verbrauchern die höchsten Strompreise in Europa beschert und durch erhebliche Schwankungen bei der Erzeugung, mangels geeigneter Speichermöglichkeiten, die Versorgungssicherheit gefährdet. Die AfD lehnt jede weitere Steigerung der finanziellen Förderung dieser Technologien zu Lasten der Verbraucher und Steuerzahler ab.
7. a) Die propagierte flächendeckend Elektromobilität mittels Akkutechnologie ist in technischer, ökologischer und ökonomischer Hinsicht eine Mogelpackung, die sich nicht durchsetzen wird. Mögliche Zukunftslösungen sind in der Brennstoffzellentechnik und den synthetischen Kraftstoffen zu sehen, die schadstofffrei in modifizierten herkömmlichen Verbrennungsmotoren zum Einsatz kommen können.
b) In Verbindung mit einer Heizenergie sparenden Bauweise von Gebäuden können derzeit und zukünftig effektive und preisgünstige Luftwärmepumpen zum Einsatz kommen. Daneben bieten Blockheizkraftwerke die Möglichkeit das Heizen mit gleichzeitiger Stromerzeugung zu verbinden. Die energetische Verwertung von nachwachsenden Rohstoffen, in erster Linie Holz, die in verschiedenen Formen möglich ist, sollte den Energiemix zum Heizen ergänzen.
c) Windkraft- und Photovoltaikanlagen alleine sind derzeit und zukünftig nicht in der Lage die Versorgungssicherheit einer modernen Industrienation zu gewährleisten. Speziell die Windkraftanlagen haben einen schädigenden Einfluss auf die Flora und Fauna sowie den Wasserhaushalt und zerstören das Landschaftsbild. Eine Zukunftslösung stellen z.B. Dual-Fluid-Reaktoren dar, die betriebssicher und frei von schädlichen Emissionen in der Lage wären den derzeitigen Atommüll als Brennstoff zu verwerten und einen unproblematisch zu entsorgenden Abfall übrig lassen. Bis derartige Technologien marktreif werden, bleiben wir auf die Versorgung mit konventionellen Kraftwerken angewiesen, die nirgendwo so sicher und umweltfreundlich wie in Deutschland sind.
Verkehrswende
8. Die AfD räumt frei von ideologischen Zwängen, dem Individualverkehr die gleiche Wertigkeit wie den öffentlichen Verkehrssystemen ein. Für den HTK bedeutet das z.B., Elektrifizierung der Taunusbahn in dem bisher geplanten, wirtschaftlich vertretbaren Teilbereich, Bau der Nordumgehung Usingens zur Entlastung der Innenstadt, aber auch die Schaffung von ausreichenden Park und Ride Plätzen an Bahn Haltestellen, als Angebot zur Minimierung des Individualverkehrs. Weiter findet jede technisch und wirtschaftlich sinnvolle Lösung zur Beseitigung der Verkehrsstaus an der Saalburg unsere Unterstützung. Wir sind entschieden gegen die Einführung der EURO7-Norm, die nur aus ideologischen Gründen überhaupt diskutiert wird und die den Todesstoß für die deutsche Automobilindustrie bedeuten würde.
Klimaschutz
9. Nein, dazu sehen wir keine Notwendigkeit, das Klima wandelt sich, solange die Erde existiert und CO 2 ist kein Schadstoff, sondern ein unverzichtbarer Bestandteil allen Lebens. Computermodelle des IPPC die versuchen nachzuweisen, dass die von Menschen gemachten CO 2 Emissionen zu einer globalen Erwärmung führen, werden durch tatsächliche Messungen und Beobachtungen nicht bestätigt. Wir leben heute in einer Warmzeit mit Temperaturen ähnlich der mittelalterlichen oder der römischen Warmzeit. Das Klima können wir nicht beeinflussen, hier spielen komplexe natürliche Vorgänge eine maßgebende Rolle. Wir können lediglich geeignete Vorkehrungen treffen um mit den aktuell gegebenen Klimabedingungen bestmöglich zu leben.
Lärmschutz und Gesundheitsschutz
10.Lärmschutz ist ein wichtiger Bestandteil des Gesundheitsschutzes, den wir generell in allen Bereichen des Wirtschafts- und Privatlebens unterstützen. Eine Privilegierung von bestimmten Bereichen als „ ruhige Gebiete“ können wir uns z.B. im Bereich von Krankenhäusern und Erholungseinrichtungen vorstellen.
11.Wir befürworten Einrichtung von Tempo 30 Zonen in Bereichen von Schulen, Kindergärten und ähnlichen Einrichtungen, sowie bei beengten Verkehrsverhältnissen und daraus resultierendem Gefährdungspotential für Fußgänger und Radfahrer. Bei ausreichend dimensionierten Verkehrsflächen für Fußgänger, Radfahrer und den Kfz-Verkehr halten wir Tempo 30 für kontraproduktiv, da der Verkehrsfluss minimiert und die Staugefahr und damit auch der Schadstoffausstoß vergrößert wird.
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