BUND darf berechtigte Interessen geltend machen und sich weiterhin kritisch zu Sanierung in der Eppsteiner Straße in Oberursel äußern
Der BUND-Kreisverband Hochtaunus hatte im Jahr 2014 in einem ersten Dossier die Missstände bei der Sanierung der Kontamination in der Eppsteiner Straße in Oberursel öffentlich angeprangert. Nach Beschwerden der damaligen Projektleiterin hatte der BUND das Dossier zurückgezogen und in überarbeiteter und erweiterter Form erneut veröffentlicht.
Die öffentliche Anprangerung der Missstände bei der Sanierung der Altlast in der Eppsteiner Straße und das Dossier haben den Schutz der Bevölkerung im Bereich dieser Altlast wesentlich verbessert: Inzwischen ist aus derzeitiger Sicht ein erfahrenes und kompetentes Sanierungsunternehmen dort tätig, die Baustelle wurde grundlegend umgebaut, die Sicherheitsstandards entsprechen höchsten Anforderungen und die Raumluft wird in den betroffenen Gebäuden sachverständig überwacht. Leider ist den im Umfeld der Altlast erkrankten Menschen immer noch nicht geholfen worden.
Obwohl der BUND das erste Dossier gelöscht und überarbeitet hatte, strengte die damalige Projektleiterin einen Prozess vor dem Landgericht an. In diesem ersten Prozess bekam sie recht. Anders nun im Berufungsprozess vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt.
In der heutigen (5.11.2015) mündlichen Verhandlung setzte sich der Presse-Senat unter dem Vorsitz von Richter Bickel intensiv mit der Materie auseinander. Er bejahte, dass dem BUND zugestanden werden müsse, bei den getätigten Äußerungen berechtigte Interessen zu vertreten.
In vier der acht angemahnten Halbsätze sahen die Richter vorbehaltlich der Schlussberatung des Senats die Meinungsfreiheit gegeben, die anderen sahen sie als problematisch an. Letztlich wurde seitens des Gerichts darüber nicht entschieden. (In der ersten Version unserer Mitteilung haben wir übersehen, dass das Oberlandesgericht innerhalb der sechs Äußerungen zwei geteilt hat und sich dadurch acht Teiläußerungen ergeben. Das Verhältnis hatten wir dann versehentlich mit 4:2 statt 4:4 angegeben. Dieses Versehen bitten wir zu entschuldigen.)
Da das alte Dossier längst gelöscht wurde, schlug der Senat einen Vergleich vor: Die BUND-Vorsitzende verpflichtete sich, die Äußerungen nicht mehr zu wiederholen, allerdings ohne dabei anzuerkennen, dass die Äußerungen unzulässig gewesen sind. Die Gerichtskosten wurden geteilt.
Beide Prozessgegner stimmten dem Vergleich zu. Die BUND Kreisvorsitzende wurde von Rechtsanwalt Thomas Mehler, Kanzlei Haldenwang vertreten.
Der BUND Kreisverband zeigt sich erfreut darüber, dass dem Verband in der mündlichen Verhandlung die Wahrnehmung berechtigter Interessen bei Äußerungen über die Altlast in der Eppsteiner Straße vom Gericht mehrmals zugestanden wurde. Das Urteil des Landgerichts Frankfurt, welches alle Äußerungen als unzulässig wertete, ist damit aufgehoben.
Damit ist die presserechtliche Auseinandersetzung über Äußerungen zur Sanierung nach zwei Instanzen beendet.
Der BUND wird die Sanierung an der Eppsteiner Straße weiterhin kritisch begleiten. Der Vorsitzende Richter merkte mehrfach an, dass bei dieser Sanierung „wohl ordentlich was schief gelaufen ist“.
Nach wie vor ist der BUND Kreisverband der Ansicht, dass das gewählte Sanierungsverfahren die falsche Methode für diesen Untergrund ist. Die seit Beginn der Sanierung zusätzlich auftretende Kontamination des Grundwassers mit mehrfacher Überhöhung des Grenzwertes sieht der BUND als nachgewiesen an. Nach neuesten Informationen soll nun die Sanierung bis Ende 2017 laufen und es wird endlich diskutiert, ob nun auch das Grundwasser saniert werden muss, was bislang nicht beabsichtigt war.
Das von der Stadt Oberursel bestellte Gutachten über die Qualität der eingesetzten Technik zur Sanierung des vergifteten Bodens im Bereich der Eppsteiner Straße hat den BUND Hochtaunuskreis keinesfalls überzeugt.
Der Gutachter Dr. Thomas Held von der Firma Arcadis hatte den Mitgliedern des Umweltausschusses versichert, die einst von ihnen beschlossene Dampfdruck-Injektion sei richtig und ohne Alternative. Nach unseren Recherchen kann dieser Gutachter nicht als neutral gelten, vertreibt er doch selber solche Verfahren zur Reinigung vergifteter Böden.
Die häufigste und sicherste Methode der Entgiftung ist in Deutschland nach wie vor die Abtragung der belasteten Erde und deren Ersatz durch saubere Erde.
Verwundert sind wir auch auch über die nicht bewiesene Behauptung des Gutachters in der Ausschusssitzung, wonach keine Gefahr für das Grundwasser und damit langfristig für das Oberurseler Trinkwasser bestehe. Das Gegenteil dieser Aussage steht schwarz auf weiß im Endbericht der Versuchseinrichtung der Uni Stuttgart.
Wir engagieren uns in diesem Umwelt-Skandal deshalb so stark, weil dessen Aufarbeitung mit größter Sorgfalt und ohne Rücksicht auf Kosten betrieben werden muss. Und weil eventuelle Fehler noch Jahrzehnte später schwere gesundheitliche und materielle Schäden verursachen können.